Die Ausbildung der Wissenschaftlichen Bibliothekare und das Laufbahnrecht
Eric W. Steinhauer
Erschienen in: Bibliotheksdienst 39 (2005) 5, S. 654-673
Abstract: Wissenschaftliche Bibliothekare besitzen mit Fachstudium und bibliothekarischer Zusatzausbildung zwei berufliche Qualifikationen. Die bibliothekarische Zusatzausbildung wird meist im Rahmen eines beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes, dem Bibliotheksreferendariat, erworben. Wissenschaftliche Bibliothekare werden aber auch verwaltungsextern außerhalb von Beamtenverhältnissen ausgebildet. Parallel zur Verlagerung der Ausbildung in verwaltungsexterne Formen ist in einigen Bundesländern die Tendenz zu einer Entbeamtung im Bibliothekswesen zu beobachten, obwohl auch in diesen Bundesländern bibliothekarische Leitungsämter regelmäßig mit Beamten besetzt werden. Das Nebeneinander von verwaltungsinterner und -externer Ausbildung führt bei der Einstellung von jungen Kolleginnen und Kollegen nicht selten zu laufbahnrechtlichen Unsicherheiten, die bei der früheren Monopolisierung der Ausbildung im Referendariat und einer durchgängigen Verbeamtung der Bibliothekare unbekannt waren. Erschwerend kommt hinzu, dass die in Frage stehende Materie sehr zersplittert ist. Es gibt, von einigen bundeseinheitlichen Vorgaben im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) abgesehen, kein bundesweit geltendes Laufbahnrecht. Vielmehr regeln der Bund und die einzelnen Bundesländer ihr Laufbahnrecht in eigener Zuständigkeit, so dass es 17 verschiedene Rechtsordnungen gibt, die bei der laufbahnrechtlichen Bewertung der einzelnen Ausbildungswege für die wissenschaftlichen Bibliothekare zu beachten sind. Glücklicherweise lassen sich die Regelungen in den einzelnen Bundesländern auf wenige Grundprinzipien zurückführen, die es ermöglichen, die Frage nach der laufbahnrechtlichen Relevanz der einzelnen Ausbildungsgänge in einem größeren Zusammenhang zu beantworten. Der vorliegende Beitrag wendet sich vor allem an nichtjuristische Leser und holt daher bei den laufbahnrechtlichen Grundlagen etwas weiter aus. Er hat zum einen die für Einstellungen Verantwortlichen im Blick, zum anderen aber auch die jungen Kolleginnen und Kollegen, die nach abgeschlossener Ausbildung auf Stellensuche gehen und sich fragen, ob sie für eine ausgeschriebene Stelle als Laufbahnbewerber in Betracht kommen. Darüber hinaus will der Beitrag für das auf den ersten Blick orchideenhaft anmutende Thema des bibliothekarischen Laufbahnrechts sensibilisieren. Es wird im Laufe der Ausführungen deutlich, dass hier Handlungsbedarf auf Seiten der Dienstherren besteht, wenn es im deutschen Bibliothekswesen nicht zu einer sachlich in keiner Weise zu rechtfertigenden bibliothekarischen "Zweiklassengesellschaft" kommen soll. Erste Anzeichen hierfür sind leider schon wahrzunehmen.
Artikel im Volltext: http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2005/Recht0505.pdf