Satzung
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§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2: Zweck
§ 3: Mitgliedschaft
§ 4: Vorstand
§ 5: Mitgliederversammlung
§ 6: Haushaltswesen
§ 7: Satzungsänderung, Auflösung des Verbandes
§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Landesverband trägt den Namen "Verein Deutscher Bibliothekare e.V. - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern".
- Sitz des Landesverbandes ist der Dienstort des Vorsitzenden.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2: Zweck
Die Aufgabe des Landesverbandes besteht darin, den Kontakt unter den Bibliothekaren zu pflegen, ihre Berufsinteressen und das wissenschaftliche Bibliothekswesen zu fördern, sowie dem Austausch und der Erweiterung ihrer Fachkenntnisse zu dienen.
§ 3: Mitgliedschaft
- Dem Landesverband gehören alle Mitglieder des VDB im Land Mecklenburg-Vorpommern an, sofern sie nicht eine gegenteilige Erklärung abgegeben haben.
- Mitglieder des VDB aus anderen Bundesländern können mit Zustimmung des Vorstandes aufgenommen werden.
§ 4: Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertreter
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer
- Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt den Landesverband.
§ 5: Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
- Sie wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Eine zweite Wiederwahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters ist mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand und müssen auf Verlangen von 20% der Mitglieder einberufen werden.
§ 6: Haushaltswesen
Der VDB trägt die Kosten des Landesverbandes im Rahmen seiner Mittel und überwacht deren Verwendung (§ 8a Z.5 der Satzung des VDB).
§ 7: Satzungsänderung, Auflösung des Verbandes
Zur Änderung dieser Satzung, zur Abwahl des Vorstandes oder zur Auflösung des Landesverbandes bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer unter Angabe des Beratungsgegenstandes einberufenen Mitgliederversammlung.
Rostock, den 13.03.1993