Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 zum Entwurf für das 7. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Stellung genommen und sich dabei für das Zweitveröffentlichungsrecht sowie für die Entfristung von § 52a UrhG ausgesprochen. Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.
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