Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu elektronischen Leseplätzen im Verfahren der TU Darmstadt gegen den Eugen Ulmer Verlag wird vom Deutschen Bibliotheksverband (dbv) begrüßt. Das Urteil erlaubt den Bibliotheken, Bücher, die eine Bibliothek im Bestand hat, zu digitalisieren, um sie an Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek ihren Nutzern zur Verfügung zu stellen. Im gleichen Umfang wie bei gedruckten Büchern darf ausgedruckt und auch auf USB-Sticks gespeichert werden. Das Urteil sagt weiterführend, dass selbst angemessene Lizenzangebote der Verlage diese Rechte der Bibliotheken nicht hindern.
Vollständige Stellungnahme des dbv