Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und eine weitere Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet. Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden; auch vergriffene Werke können künftig leichter digitalisiert und in gemeinnützigen Einrichtungen über das Internet verfügbar gemacht werden. Mit einem Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler soll zudem die öffentlich finanzierte Wissenschaft gestärkt werden. [Quelle: Presssemitteilung des BMJ]
Zu diesem Thema sprach der Internet-Radiosender detektor.fm mit Klaus-Rainer Brintzinger, dem Vorsitzenden des VDB, in einem Interview.