Auf der Mitgliederversammlung des VDB am Donnerstag, 9. Juni 2011, die im Rahmen des 100. Deutschen Bibliothekartages in Berlin stattfinden wird, sind satzungsgemäß die Mitglieder des Vorstandes neu zu wählen. Wahlvorschläge für das Amt der oder des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden sind bis spätestens Donnerstag, 7. April 2011 (acht Wochen vor der Wahl) beim Vorsitzenden des Wahlausschusses einzureichen.
Wahlaufruf gemäß § 5 und § 7 der Satzung des VDB
Auf der Mitgliederversammlung des VDB am Donnerstag, 9. Juni 2011, die im Rahmen des 100. Deutschen Bibliothekartages in Berlin stattfinden wird, sind satzungsgemäß die Mitglieder des Vorstandes neu zu wählen. Der Vorstand besteht aus
- der oder dem Vorsitzenden,
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
- der Schriftführerin oder dem Schriftführer,
- der Kassenwartin oder dem Kassenwart.
Wahlvorschläge für das Amt der oder des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden sind bis spätestens Donnerstag, 7. April 2011 (acht Wochen vor der Wahl) beim Vorsitzenden des Wahlausschusses einzureichen. Sie müssen laut Satzung von mindestens fünf Mitgliedern, die fünf verschiedenen Bibliotheken angehören, unterzeichnet sein und die Versicherung der jeweils Vorgeschlagenen enthalten, dass sie zur Annahme der Wahl bereit sind. Jedes Mitglied kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die anderen beiden Vorstandsmitglieder werden nach der Satzung des VDB auf Vorschlag der oder des Vorsitzenden durch Zuruf gewählt.
Prof. Dr. Holger Knudsen
– Vorsitzender des Wahlausschusses des VDB –
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