Am 22. November hat der Hessische Landtag die Novelle zum Hessischen Bibliotheksgesetz angenommen und damit das Pflichtexemplarrecht in das Bibliotheksgesetz integriert. Dies führt zu einer enormen rechtlichen Aufwertung des Gesetzes und wird damit in Zukunft auch dessen Fortbestand sichern. [Quelle: dbv-Newsletter]