Buchstäblich in allerletzter Sekunde hat der Bundestag heute in seiner letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) verabschiedet. Nach einer jahrelang auch öffentlich sehr kontrovers geführten Debatte ist der Weg nun frei für zeitgemäße Änderungen des Urheberrechts für die Wissenschaft. Es werden Vereinfachungen und Präzisierungen geschaffen, die zu Rechtssicherheit führen und in vielen Fällen zeitgemäßes wissenschaftliches Arbeiten erst ermöglichen werden.
Hervorzuheben sind die Regelungen für neue Methoden der geisteswissenschaftlichen Forschung wie das sogenannte Text- und Datamining, aber auch die Präzisierung der Regelungen für digitale Leseplätze in Bibliotheken und für elektronische Semesterapparate in Hochschulen. Ausdrücklich zu begrüßen sind die Möglichkeit, die gesetzlich erlaubten Nutzungen im Wege einer Pauschale zu vergüten, sowie der Verzicht des Gesetzgebers auf einen verpflichtenden Vorrang von Verlagsangeboten. Das Gesetz tritt am 1. März 2018 in Kraft und ist zunächst bis 2023 befristet. In den kommenden Jahren wird sich zeigen müssen, inwieweit die neuen Regelungen praxisgerecht umgesetzt werden können. Der VDB – Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare wird hier auch weiterhin im Interesse der Bibliotheken und ihrer Beschäftigten die Diskussionen im Urheberrecht konstruktiv begleiten.