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Stellungnahme des VDB zu §52a Urheberrechtsgesetz

Der gemeinsame Einsatz aller bibliothekarischer Verbände und der Organisationen der Wissenschaft gegen den Wegfall des § 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), Grundlage für die elektronischen Semesterapparate, hat nun Früchte getragen: Am 8. November hat der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten, der vorsieht, den § 52a UrhG um weitere zwei Jahre zu verlängern. Bereits am 16. Oktober hatte der VDB-Vorsitzende Klaus-Rainer Brintzinger in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung Stellung zur der drohenden Abschaffung des § 52a UrhG genommen.