Die Deutsche Nationalbibliothek steht seit der Novellierung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek im Jahr 2006 vor einer steigenden Zahl von Publikationen, die zu sammeln und zu verzeichnen sind. Um dieser Herausforderung zu begegnen, sieht die Strategie 2017–2020 der Deutschen Nationalbibliothek den zunehmenden Einsatz von maschinellen Erschließungsverfahren vor. In Umsetzung dieser Strategie liefert die Deutsche Nationalbibliothek seit September 2017 auch für ausgewählte gedruckte Teilbestände (Publikationen der Reihen B und H) maschinell generierte Schlagwörter aus. Die Ankündigung dieses Schrittes sorgte für eine Kontroverse über die Zukunft der Inhaltserschließung, die sowohl in den Gremien als auch in der Öffentlichkeit geführt wurde. Vor diesem Hintergrund hat eine Initiativgruppe des Standardisierungsausschusses eine Stellungnahme erarbeitet.