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Schlagwort: Tarifgemeinschaft der Länder

Tarifvertragstexte mit Neuregelungen für Bibliotheken der Länder

Bibliotheksbeschäftigte der Länder werden ab 1.1.2020 nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L) eingruppiert. Damit endet eine jahrzehntelange Benachteiligung von Beschäftigten vornehmlich aus wissenschaftlichen Bibliotheken, die bei gleicher Ausbildung deutlich schlechter gestellt waren als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 2. März 2019 lautet Teil II Abschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L ab 1.1.2020 wie folgt: „1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen: Es findet Teil I Anwendung.“

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BUKOF: Diskriminierungpotential des TV-L in wissenschaftlichen Bibliotheken

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) hat sich mit einem offenen Brief an die Tarifparteien gewandt. Darin weist sie darauf hin, dass Tarifbeschäftigte in wissenschaftlichen Bibliotheken, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, aufgrund ihres Geschlechts von mittelbar diskriminierenden Effekten des Tarifvertrages der Länder betroffen sein können. Weiterlesen „BUKOF: Diskriminierungpotential des TV-L in wissenschaftlichen Bibliotheken“

Veraltete Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken entfallen in den Kommunen

Als letzter der drei großen öffentlichen Arbeitgeber hat sich die VKA, die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“, im Rahmen der diesjährigen Tarifrunde mit der Gewerkschaft ver.di auf eine Entgeltordnung (EGO) geeinigt. Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und stellt für Bibliotheksbeschäftigte in den Kommunen einen großen Durchbruch dar. Durch die Anwendung der „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale“ auf Bibliotheksbeschäftigte wird künftig die Eingruppierung bis EG 12 möglich. Weiterlesen „Veraltete Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken entfallen in den Kommunen“

Neue Entgeltordnung für die Länder ohne Änderungen

Leider gibt es zu dem im März ausgehandelten Kompromiss zum TdL-Tarifvertrag keine Änderungen. Die beim 100. Deutschen Bibliothekartag am 9. Juni in Berlin an die Tarifgemeinschaft der Länder übergebenen Forderungen der Bibliotheksverbände haben keine Änderung bewirkt. Somit werden zum 1.1.2012 der Tarivertrag sowie die im März 2011 festgelegten Entgelterhöhungen ab 2012 unverändert in Kraft treten.

Tarifgemeinschaft der Länder