Schlagwort: Tarifvertrag
Kollegialer Austausch „Stellenbewertung“
Bibliotheksbeschäftigte der Länder werden seit dem 1.1.2020 nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L) eingruppiert. Der Wegfall der speziellen Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheksbeschäftigte schafft deutlich mehr Möglichkeiten für individuelle Eingruppierungen. Der VDB bietet daher einen kollegialen Austausch an, um VDB-Mitglieder mit Personalverantwortung in Fragen der Stellenbewertung zu unterstützen.
Weiterlesen „Kollegialer Austausch „Stellenbewertung““Tarifvertragstexte mit Neuregelungen für Bibliotheken der Länder
Bibliotheksbeschäftigte der Länder werden ab 1.1.2020 nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L) eingruppiert. Damit endet eine jahrzehntelange Benachteiligung von Beschäftigten vornehmlich aus wissenschaftlichen Bibliotheken, die bei gleicher Ausbildung deutlich schlechter gestellt waren als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.
Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 2. März 2019 lautet Teil II Abschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L ab 1.1.2020 wie folgt: „1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen: Es findet Teil I Anwendung.“
Weiterlesen „Tarifvertragstexte mit Neuregelungen für Bibliotheken der Länder“BUKOF: Diskriminierungpotential des TV-L in wissenschaftlichen Bibliotheken
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) hat sich mit einem offenen Brief an die Tarifparteien gewandt. Darin weist sie darauf hin, dass Tarifbeschäftigte in wissenschaftlichen Bibliotheken, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, aufgrund ihres Geschlechts von mittelbar diskriminierenden Effekten des Tarifvertrages der Länder betroffen sein können. Weiterlesen „BUKOF: Diskriminierungpotential des TV-L in wissenschaftlichen Bibliotheken“
Offener Brief von VDB und BIB zur Eingruppierung in wissenschaftlichen Bibliotheken
Bibliotheken im Geltungsbereich des TV-L sind der einzige Bereich, in dem die tarifliche Bezahlung derzeit für Beschäftigte mit einem Bachelorabschluss bei der Entgeltgruppe 9, für Beschäftigte mit einer Berufsausbildung im dualen System bei der Entgeltgruppe 6 stehenbleibt und in dem eine Durchlässigkeit der Laufbahnen nicht möglich ist. Es handelt sich dabei vorrangig um wissenschaftliche Bibliotheken, die sich im Tarifbereich des TV-L befinden – darunter die Universitäts- und Hochschulbibliotheken, aber auch viele staatliche und regionale Bibliotheken sowie das gesamte öffentliche Bibliothekssystem Berlins mit zahlreichen Bezirks-, Schwerpunkt- und Stadtteilbibliotheken. Die Personalverbände BIB und VDB haben daher im Vorfeld des 107. Deutschen Bibliothekartages ein gemeinsames Schreiben an die Tarifparteien gerichtet, in dem sie diese auffordern, diese Ungleichheit, die vor allem weibliche Beschäftigte (85% der in diesen Tarifbereichen eingruppierten Bibliothekar/innen sind Frauen) betrifft, rasch zu beseitigen.
Veraltete Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken entfallen in den Kommunen
Als letzter der drei großen öffentlichen Arbeitgeber hat sich die VKA, die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“, im Rahmen der diesjährigen Tarifrunde mit der Gewerkschaft ver.di auf eine Entgeltordnung (EGO) geeinigt. Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und stellt für Bibliotheksbeschäftigte in den Kommunen einen großen Durchbruch dar. Durch die Anwendung der „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale“ auf Bibliotheksbeschäftigte wird künftig die Eingruppierung bis EG 12 möglich. Weiterlesen „Veraltete Tätigkeitsmerkmale für Bibliotheken entfallen in den Kommunen“
Neue Entgeltordnung für die Länder ohne Änderungen
Leider gibt es zu dem im März ausgehandelten Kompromiss zum TdL-Tarifvertrag keine Änderungen. Die beim 100. Deutschen Bibliothekartag am 9. Juni in Berlin an die Tarifgemeinschaft der Länder übergebenen Forderungen der Bibliotheksverbände haben keine Änderung bewirkt. Somit werden zum 1.1.2012 der Tarivertrag sowie die im März 2011 festgelegten Entgelterhöhungen ab 2012 unverändert in Kraft treten.