Bibliotheksbeschäftigte der Länder werden ab 1.1.2020 nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung zum TV-L) eingruppiert. Damit endet eine jahrzehntelange Benachteiligung von Beschäftigten vornehmlich aus wissenschaftlichen Bibliotheken, die bei gleicher Ausbildung deutlich schlechter gestellt waren als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.
Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 2. März 2019 lautet Teil II Abschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L ab 1.1.2020 wie folgt: „1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen: Es findet Teil I Anwendung.“
Für die Überleitung von bisher übertariflich eingruppierten Beschäftigten gilt § 29d TVÜ-Länder.
Die aktuellen Tarifvertragstexte des TV-L und TVÜ stehen auf der Website der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Verfügung.