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VDB gehört zu den mehr als 100 Unterzeichnern von #SaveYourInternet

Der VDB gehört zu den mehr als 100 Unterzeichnern eines weiteren offenen Briefes der Initiative Copyright for Creativity (C4C) an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP). Die Initiative wendet sich dagegen, den Vorschlag von MEP Axel Voss zu Artikel 13 unverändert in das neue europäische Urheberrecht zu integrieren. Dieser Vorschlag zu Artikel 13 kann aus Sicht des VDB unintendierte Folgen für das Internet haben. Die digitale Vervielfältigung ist aus Sicht des VDB eine der Grundlagen eines freien Internets. Wenn man versucht, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen noch vor der Veröffentlichung zu unterbinden, wird massiv in die technische Infrastruktur des Internet eingegriffen. Das könnte einen Paradigmenwechsel hin zu verbindlichen Upload-Filtern bedeuten.

Am 20. Juni 2018 hat der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments den höchst umstrittenen Vorschlag des Berichterstatters MEP Axel Voss zu Artikel 13 (CA 14) zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt angenommen. Die von JURI vorgeschlagene Formulierung wirft aus Sicht vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Internet-Pioniere, Start-ups sowie vieler Organisationen erhebliche Probleme auf. Nun müssen mindestens 76 Abgeordnete des EP davon überzeugt werden, dass der Beschluss des JURI, Verhandlungen aufzunehmen, im Plenum zur Abstimmung gestellt wird. Sollte dies gelingen, wird eine Plenarabstimmung während der Plenartagung vom 02. bis 05. Juli 2018 in Straßburg stattfinden. Außerdem muss eine Mehrheit der 751 Abgeordneten davon überzeugt werden, das Verhandlungsmandat des JURI-Ausschusses abzulehnen, sobald diese Abstimmung im Plenum ausgelöst wurde.

Wenn es gelingt, eine Mehrheit der Abgeordneten des EP davon zu überzeugen, das Verhandlungsmandat des JURI abzulehnen, wird der Bericht von MEP Axel Voss auf der nächsten Plenartagung (10.-13. September 2018) zur Diskussion gestellt. Dies bedeutet, dass die Abgeordneten neue Änderungsanträge zu dem im JURI angenommenen Bericht einbringen können. Die Abgeordneten könnten dann wichtige Änderungen vorschlagen oder den derzeitigen Artikel 13 durch einen vernünftigeren Kompromiss ersetzen. Ein solcher Kompromiss könnte der Text von Artikel 13 sein, der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) angenommen wurde. Dieser alternative Text verbessert die Verständlichkeit von Artikel 13 und stellt sicher, dass die Filteranforderung aufgehoben wird.